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🏢 Lagerhallen zu vermieten
7R City Flex Kraków Airport I ist ein moderner Lagerkomplex zur Miete in Balice, direkt neben dem Flughafen Krakau-Balice und der Autobahn A4. Das Objekt umfasst zwei Gebäude der Klasse A mit einer Gesamtfläche von 27.776 m², die für urbane Logistik, E-Commerce und die Leichtindustrie konzipiert sind.
Dank der Kombination aus Funktionalität, innovativen Lösungen und einer hervorragenden Lage ist diese Anlage ein exzellentes regionales und internationales Distributionszentrum.
📦 Lager- und Produktionsflächen zu vermieten
In zwei Gebäuden werden Mietflächen ab 2.200 m² angeboten. Die Einheiten sind so konzipiert, dass sie sich leicht an die Bedürfnisse von Logistikunternehmen, Einzelhandelsfirmen und Produktionsunternehmen anpassen lassen.
✔ Oberflächen der Klasse A ✔ LED-Beleuchtung mit DALI-Technologie ✔ VRV-System, 50 kWp Photovoltaikanlage ✔ Ladestationen für Elektroautos und Fahrräder ✔ Ruhezonen für Mitarbeiter
📍 Standort und technische Daten
Die Lage in der Nähe des Flughafens und wichtiger Verkehrsknotenpunkte ermöglicht einen schnellen Zugang zu nationalen und internationalen Flugverbindungen:
✈️ Flughafen Krakau-Balice: 0,9 km
🛣 Autobahn A4: 3,9 km
🚆 Bahnhof: 4,3 km
🚍 Öffentliche Verkehrsmittel: 300 m
🏙 Krakauer Stadtzentrum: 11,3 km
🚗 Schnellstraße S52: 1 km
⚙️ Technische Parameter
📦 Gesamtfläche: 27.776 m²
📏 Höhe: 10 m
📐 Säulenraster: 22,6 × 12 m
🏗 Bodenbelastbarkeit: 5 t/m²
🔥 Sprinkleranlage und Brandschutz: Ja
💡 LED / DALI: ja
🅿️ Rangierflächen und Parkplätze
🌱 Ökologische Lösungen: JA
📈 Warum lohnt es sich, hier Lagerflächen anzumieten?
- Flexible Lagermodule, die auf die Bedürfnisse der Mieter zugeschnitten sind
- In der Nähe wichtiger Verkehrswege – schnelle Anbindung an wichtige Ziele in Polen und Europa
- Moderne Infrastruktur zur Unterstützung von Lagerverwaltung und Logistikabläufen
- Sofort verfügbare, bezugsfertige Lagerfläche zu vermieten
Alle präsentierten Daten dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen kein Angebot im Sinne der Bestimmungen des Gesetzes vom 23. April 1964, des Bürgerlichen Gesetzbuches (Gesetzblatt von 1964, Nr. 16, Pos. 93, in der geänderten Fassung), dar.
